Die gesetzlich festgelegte Gewährleistung für Zahnersatz beläuft sich aktuell auf 2 Jahre, und schützt Sie im Falle eines mangelhaften Zahnersatzes. Bei der Gewährleistung ist jedoch Vorsicht geboten, da Sie bei der Verwendung Ihres Gewährleistungsanspruches die Schäden am Zahnersatz (z.B. mangelhaftes Material etc.) nachweisen müssten. Darüber hinaus greift die Gewährleistung bei Beschädigungen des Zahnersatzes im Kontext eines alltäglichen Gebrauches zudem nicht. Ähnliches gilt für Implantante.
Um unsere Patienten vor solchen Szenarien zu bewahren und von unserer hohen Qualität zu überzeugen, bieten wir freiwillig eine 5-Jahres Garantie Zahnersatz und von uns gesetzte Implantate. Des Weiteren brauchen Sie für die Inanspruchnahme keine Begründung zum entstandenen Schaden vorlegen. Damit Sie von unserer 5 Jahres Garantie profitieren, müssen Sie lediglich zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung bei uns vornehmen.